WIR SIND : Kerstin Delloul und Antoinette Richter und als Zusammenschluss zweier Tagesmütter in Büchen tätig.
Das Wichtigste in Kürze zu dem Zusammenschluss
- Rechtlicher Status: Beide Tagesmütter bleiben in der Regel freiberuflich selbstständig. Es entsteht keine klassische "Kita" mit einer Leitung, sondern beide arbeiten gleichberechtigt nebeneinander.
- Personenbezogene Betreuung: Die Kindertagespflege ist nach dem Gesetz. (§ 43 SGB VIII) personengebunden. Das bedeutet: Jedes Kind ist vertraglich fest einer bestimmten Tagesmutter zugeordnet. Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern und dieser einen Tagesmutter geschlossen
- Erlaubnis: Jede der beiden Personen benötigt eine eigene, gültige Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt
Vorteile des Zusammenschlusses
- Keine Einzelkämpfer: Kollegialer Austausch und gegenseitige Unterstützung im Alltag.
- Wirtschaftlichkeit: Aufteilung von Fixkosten wie Raummiete, Nebenkosten und Spielmaterial.
- Gruppendynamik: Die Kinder erleben eine größere, aber dennoch familiäre Gruppe und lernen ein breiteres Sozialverhalten.
- Kommunikation und Informationsweitergabe: Der Austausch mit Eltern ist direkt und persönlich, durch die enge Bindung.
- Kosten: Elternbeiträge sind genauso hoch wie in der Kita. Kleine Gruppe, individuelle Betreuung – zum gleichen Preis.
Mehr Infos können gern in einem persönlichen Gespräch erfragt werden.
- Diese Sprachen sprechen wir: deutsch, englisch, holländisch, arabisch und gebärdenunterstütze Sprache